Was ist das Aufstiegs-BAföG?
Das Aufstiegs-BAföG (offiziell: Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz, AFBG) ist eine staatliche Förderung für berufliche Weiterbildungen wie den Meister. Es unterstützt dich finanziell bei den Lehrgangs- und Prüfungskosten – unabhängig von deinem Alter, deinem Einkommen und deinem Vermögen. Damit ist es das zentrale Förderinstrument auf dem Weg zum Meistertitel.
Anders als ein reines Darlehen besteht das Aufstiegs-BAföG zu einem großen Teil aus einem Zuschuss, den du nicht zurückzahlen musst. In diesem Ratgeber erfährst du, wie sich die Förderung zusammensetzt, wie hoch sie ausfällt und wie du sie beantragst.
Wie setzt sich die Förderung zusammen?
Das Aufstiegs-BAföG für die Lehrgangs- und Prüfungskosten besteht aus zwei Bausteinen – einem Zuschuss und einem zinsgünstigen Darlehen:
Zuschuss vom Staat
Einen erheblichen Teil der Lehrgangs- und Prüfungskosten übernimmt der Staat als Zuschuss, den du nicht zurückzahlen musst.
Zinsgünstiges KfW-Darlehen
Den verbleibenden Anteil kannst du über ein zinsgünstiges Darlehen der KfW finanzieren – du musst also nichts aus eigener Tasche vorstrecken.
Erlass bei bestandener Prüfung
Bestehst du deine Prüfung, wird dir ein erheblicher Teil des noch offenen Darlehens erlassen. Erfolg wird also zusätzlich belohnt.
Wie hoch ist die Förderung?
Beim Aufstiegs-BAföG wird ein großer Teil der Lehrgangs- und Prüfungskosten als Zuschuss gefördert. Den Rest kannst du über das KfW-Darlehen abdecken – und nach bestandener Prüfung reduziert sich dieser Restbetrag noch einmal deutlich durch den Erlass. Unterm Strich bleibt dadurch nur ein vergleichsweise geringer Eigenanteil.
Bei den Lehrgängen der First Meister Akademie liegt der Eigenanteil bei maximaler Förderung beispielsweise ab 999 €. Wie hoch deine Förderung konkret ausfällt, hängt von der jeweiligen Maßnahme ab.
Die genauen Fördersätze, Höchstbeträge und Bedingungen sind gesetzlich geregelt und können sich ändern. Die aktuell gültigen Werte erfährst du beim zuständigen Amt für Ausbildungsförderung oder in unserem kostenlosen Beratungsgespräch.
Wer bekommt Aufstiegs-BAföG?
Gefördert werden Teilnehmende an anerkannten Aufstiegsfortbildungen, die auf einen Abschluss oberhalb der Erstausbildung vorbereiten – dazu zählt der Meister. Wichtig sind vor allem diese Punkte:
Die wichtigsten Voraussetzungen
Du strebst einen anerkannten Fortbildungsabschluss an (z. B. Meister, DQR-Niveau 6).
Die Förderung ist unabhängig von Alter, Einkommen und Vermögen.
Auch eine berufsbegleitende Weiterbildung neben dem Job ist förderfähig.
Eine abgeschlossene Erstausbildung oder vergleichbare Qualifikation ist in der Regel Voraussetzung.
So beantragst du das Aufstiegs-BAföG
Der Antrag läuft über das für dich zuständige Amt für Ausbildungsförderung – in wenigen Schritten:
1. Antrag stellen
Stelle deinen Antrag beim zuständigen Amt für Ausbildungsförderung – am besten frühzeitig, idealerweise vor oder zu Beginn der Maßnahme.
2. Unterlagen einreichen
Reiche die erforderlichen Nachweise ein, etwa zur Weiterbildung, zu deinem beruflichen Abschluss und zum Anbieter.
3. Bescheid erhalten
Nach der Prüfung erhältst du deinen Förderbescheid, der Zuschuss- und Darlehensanteil ausweist.
4. Nach Bestehen: Erlass sichern
Nach bestandener Prüfung lässt du dir einen Teil des Restdarlehens erlassen.
Aufstiegs-BAföG mit weiteren Förderungen kombinieren
Das Aufstiegs-BAföG lässt sich häufig mit weiteren Vorteilen kombinieren. Viele Bundesländer zahlen nach bestandener Prüfung zusätzlich eine Meisterprämie von mehreren tausend Euro. Auch Arbeitgeber beteiligen sich mitunter an den Kosten. Ob und in welcher Höhe eine Meisterprämie gezahlt wird, hängt allerdings von deinem Bundesland ab.
Welche Meisterlehrgänge kannst du fördern lassen?
Bei der First Meister Akademie sind alle Lehrgänge über das Aufstiegs-BAföG förderfähig. Hier findest du unsere aktuellen Meisterlehrgänge im Überblick:
Fazit: Der Meister ist günstiger, als du denkst
Dank Aufstiegs-BAföG ist der Weg zum Meister deutlich erschwinglicher, als viele annehmen: Ein großer Teil der Kosten wird bezuschusst, der Rest günstig finanziert und bei Bestehen weiter reduziert. So bleibt am Ende nur ein überschaubarer Eigenanteil.
Welche Voraussetzungen du für deinen Wunsch-Lehrgang mitbringen musst, liest du im Ratgeber Industriemeister werden: Voraussetzungen, Zulassung und Ablauf.
Fragen zur Förderung? Im kostenlosen Beratungsgespräch rechnen wir deinen individuellen Eigenanteil gemeinsam durch.
Häufige Fragen zum Aufstiegs-BAföG
Nur teilweise: Ein großer Teil der Lehrgangs- und Prüfungskosten ist ein Zuschuss, den du nicht zurückzahlen musst. Der Rest läuft über ein zinsgünstiges Darlehen, das sich bei bestandener Prüfung zusätzlich reduziert.
Nein, die Förderung der Lehrgangs- und Prüfungskosten ist unabhängig von Alter, Einkommen und Vermögen. Damit steht sie grundsätzlich allen Teilnehmenden offen.
Am besten frühzeitig – idealerweise vor oder zu Beginn der Weiterbildung. Der Antrag läuft über das für dich zuständige Amt für Ausbildungsförderung.
Ja, in vielen Bundesländern kannst du zusätzlich zur Förderung eine Meisterprämie nach bestandener Prüfung erhalten. Ob und in welcher Höhe, hängt von deinem Bundesland ab.




